Auch Gastflieger sind bei uns herzlich willkommen


Die Gastflieger müssen jedoch folgendes beachten:

 

  1. Der Gastpilot muss nachweisen, dass eine gültige und ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.

  2. Ein Mitglied der Vorstandschaft muss den Gastpiloten erlaubt haben zu fliegen.

  3. Ein Mitglied der Modellfluggruppe Vilsbiburg muss mit am Modellflugplatz sein und den Gastpiloten einweisen.

  4. Der Gastpilot hat sich an die Flugbetriebsordnung zu halten.

  5. Gastfliegen ist auf insgesamt fünf Mal begrenzt. Wenn es so schön ist bei uns, bitte dann Aufnahmeantrag stellen.