Kennzeichnungspflicht

 

 

Flugmodelle mit einem Abfluggewicht grösser 250 Gramm und alle Flugmodelle mit der Möglichkeit

Daten aufzunehmen, sind mit der UAS Betreiberregistriernummer des Luftfahrt Bundesamts LBA,

entsprechend dessen Vorschriften, zu kennzeichnen.

 

Ebenso ist ein Kenntnisnachweis gesetzlich erforderlich (siehe auf der Seite "Kenntnisnachweis").